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Lugano-Tram-Train-Projekt wartet auf Bundesprüfung nach Planungseinreichung
Die Lugano-Ponte-Tresa-Bahn hat beim Bundesamt für Verkehr den Antrag für die erste Phase eingereicht und damit den Weg für Entscheide zur geplanten Stadtbahn-Erweiterung geebnet.
Wie wir berichtet haben
Die Lugano-Ponte-Tresa-Bahn hat beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Plangenehmigungsgesuch für die erste Phase des Luganoer Tram-Train-Projekts eingereicht. Mit diesem Schritt liegt der Vorschlag den Bundesbehörden zur formellen Prüfung der Streckenführung und der geplanten Infrastrukturänderungen vor.
Streckenführung und Linienänderungen
Die erste Phase umfasst eine vier Kilometer lange Stadtbahnlinie, die beim Bahnhof Bioggio-Molinazzo von der bestehenden Meterspurstrecke abzweigt. Sie verläuft durch einen 2,3 Kilometer langen Tunnel und führt zu einer neuen unterirdischen Station unterhalb der Perrons des Luganer Hauptbahnhofs. Von dort setzt sich die Strecke oberirdisch in die Luganer Innenstadt fort. Das Projekt vermeidet damit die längere südliche Route, die die Lugano-Ponte-Tresa-Bahn derzeit benutzt.
Fahrzeugbeschaffung
Für neun 45 Meter lange Tram-Trains wurden 50 Millionen Franken bereitgestellt. Diese Fahrzeuge sollten ab 2019 schrittweise auf der bestehenden Linie in Betrieb gehen und die 1978 eingeführten Triebzüge ersetzen. Der aktuelle Antrag konzentriert sich auf die Infrastruktur, die für die neue Streckenführung und den integrierten Betrieb erforderlich ist.
Anstehende Entscheide
Nachdem das Gesuch nun eingereicht wurde, prüft das Bundesamt für Verkehr die technischen, umweltbezogenen und betrieblichen Aspekte des Vorhabens. Eine allfällige Genehmigung würde darüber entscheiden, ob der Tunnel, die unterirdische Station und der oberirdische Streckenabschnitt in die Detailplanung und den Bau gehen können. Die weiteren Schritte hängen vom Ergebnis dieser Bundesprüfung ab, einschliesslich möglicher Auflagen zur Überarbeitung der eingereichten Pläne.
Die Einreichung markiert den formellen Beginn des Bewilligungsverfahrens für diese Projektphase. Die lokalen Verkehrsverbindungen zwischen dem Hauptbahnhof und der Innenstadt wären vom Ausgang der Prüfung unmittelbar betroffen. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Betreiber entlang der betroffenen Streckenabschnitte verfolgen das Bundesverfahren mit Blick auf allfällige Auflagen, die an einen künftigen Entscheid geknüpft werden könnten.